Stephan-Schmidt-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Dornburg · anerkannt 1998
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von wissenschaftlichen Vorhaben, die das Ziel haben den deutschen Mittelstand zu erforschen, zu fördern oder generell einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch folgende Aktivitäten: a) Vergabe von Geld dotierten Preisen b) Vergabe von graduierten Stipendien c) Sammeln von Spenden d) Zuschüsse zu und bei Druckkosten wissenschaftlicher Veröffentlichungen, Ausstellungsvorhaben und wissenschaftlichen Veranstaltungen. e) andere Maßnahmen, die geeignet sind, dem Zweck zu dienen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Internationales & Entwicklung als Stiftungszweck
Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Kontaktdaten
Anschrift
Bahnhofstraße 92
65599 Dornburg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Herr Günther Schmidt
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1998 |
|---|---|
| Anerkennung | 23.03.1998 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Gießen |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 1998 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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