Stiftung24

Bürgerstiftung Bubenheim

Sitz in Göllheim · anerkannt 2014

gemeinnützigBürgerstiftung

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Stiftung soll ausschließlich den Einwohnern der Ortsgemeinde Bubenheim zugute kommen. Im Fall einer Änderung der Gemeinderenzen oder der Organisationsform soll sie auf die Bewohner des Ortsbereiches in den Grenzen nach dem Stand vom 01. Januar 2012 begrenzt bleiben.
Zwecke der Stiftung sind
a) die Förderung der Religion (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO)
b) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
c) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO);
d) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
e) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder,
des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 6);
f) die Förderung des Sports (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)
g) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO);
h) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO)
Die Stiftung soll ihre Zwecke insbesondere verfolgen durch:
- Finanzielle und operative Unterstützung von Hilfsaktionen für notleidende Kinder und Jugendliche;
- Durchführung von Veranstaltungen und Präsenz im öffentlichen Leben, die Bewusstsein schaffen für die Denkmalpflege in Bubenheim,
- Finanzielle und operative Förderung begabter und bedürftiger Jugendlicher in ihrer beruflichen, schulischen und sportlichen Ausbildung,
- Finanzielle und operative Unterstützung und Förderung des Zusammenseins und der Betreuung von Seniorenveranstaltungen und Bezuschussung
von Alteneinrichtungen,
- Finanzielle und operative Unterstützung und Förderung von in Not geratenen Bürgern (durch unverschuldete Notfälle und infolge von
Naturereignissen),

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Freiherr-v.-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Göllheim verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 3 in Göllheim erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 2014 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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