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Bürgerstiftung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weißenburg.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Familie & privatnützig, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Zweck laut Satzung

Förderung von Bildung und Erziehung, der Kinder-, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, des Umwelt- und Naturschutzes, der Heimatpflege, des traditionellen Brauchtums und der Denkmalplfege, der Kunst und Kultur sowie des Sports zum Wohle der im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen lebenden Bürger.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorsitzender des Vorstands oder stellvertretender Vorsitzender jeweils mit einem weiteren Mitglied gemeinsam.

Organe

Stiftungsvorstand Stiftungsrat Stifterversammlung

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 5 Stiftungen mit Sitz in Weißenburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2010 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Bürgerstiftung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 01.10.2025. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.