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BÜRGERSTIFTUNG DREIKIRCHEN

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die BÜRGERSTIFTUNG DREIKIRCHEN ist eine Stiftung mit Sitz in Dreikirchen.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist 1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO); 2. die Förderung von Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO); 3. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO); 4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); 5. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnatur-schutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küs-tenschutzes und des Hochwasserschutzes (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO); 6. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhü-tung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO); 7.die Förderung des Sports - Schach gilt als Sport (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO); 8. die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO); 9. die Förderung, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 23), Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: 1. die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen staatlichen und privaten Alten-, Senioren oder Kinder- bzw. Jugendhilfeeinrichtungen sowie Kindergärten und sog. Krabbelstuben bzw. Krabbelgruppen sowie der Seniorengruppe St. Antonius und der allgemeinen örtli-chen Kinder-, Jugend- und Altenarbeit, etc. 2. die finanzielle Unterstützung von Vorträgen, Ausstellungen, Konzerten und sonstigen Ver-anstaltungen in den Bereichen Musik, Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst, von Theaterveranstaltungen, etc.; 3. die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Baudenkmälern und von anderen erhaltungswürdigen Gebäuden; 4. die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen der Jugend- und Erwachsenenbildung wie etwa Seminare, Diskussions- und Vortragsveranstaltungen, Fremdsprachenkurse, Kurse zum Datenschutz und Verhalten im Internet, Bildungsfahrten und Exkursionen; 5. finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Erreichung einer naturverträglichen Nutzungs-weise von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Flächen; finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Anlage, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung von wertvollen Le-bensräumen sowie Maßnahmen des Artenschutzes; finanzielle Förderung von Maßnah-men zur Sicherung und Verbesserung großflächiger, natürlicher und naturnaher Land-schaftsteile von herausragender kommunaler Bedeutung, 6. finanzielle Unterstützung der freiwilligen Feuerwehr, einschließlich der Jugendfeuerwehr sowie der Gemeinde bei der Beschaffung und Unterhaltung notwendiger technischer Ausstattungen; 7. finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Sportvereine und der Erhaltung/Sanierung/ Re-novierung der Sportstätten (z.B. Turnhalle, Sportplatz, Tennisplatz etc.); 8. finanzielle Förderung von gemeinnützigen Organisationen zur Durchführung von heimat-kundlichen Vortragsveranstaltungen für jedermann, heimatkundlichen Wanderungen und Fahrten für jedermann, Anlage und Betreuung von Wanderwegen und Biotopen, Pflege von Sprache und Liedgut, etc.; 9. finanzielle Förderung des kulturellen sowie des karnevalistischen Lebens im Rahmen von privaten, sozialen und kommunalen Organisationen und Veranstaltungen,

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Organe

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „BÜRGERSTIFTUNG DREIKIRCHEN“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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