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BÜRGERSTIFTUNG DREIKIRCHEN

Sitz in Dreikirchen · anerkannt 2007

gemeinnützigBürgerstiftung

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist
1.
die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO);
2.
die Förderung von Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO);
3.
die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO);
4.
die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO);
5.
die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnatur-schutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küs-tenschutzes und des Hochwasserschutzes (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO);
6.
die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhü-tung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO);
7.die Förderung des Sports - Schach gilt als Sport (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO);
8. die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO);
9. die Förderung, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 23),
Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
1.
die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen staatlichen und privaten Alten-, Senioren oder Kinder- bzw. Jugendhilfeeinrichtungen sowie Kindergärten und sog. Krabbelstuben bzw. Krabbelgruppen sowie der Seniorengruppe St. Antonius und der allgemeinen örtli-chen Kinder-, Jugend- und Altenarbeit, etc.
2.
die finanzielle Unterstützung von Vorträgen, Ausstellungen, Konzerten und sonstigen Ver-anstaltungen in den Bereichen Musik, Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst, von Theaterveranstaltungen, etc.;
3.
die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Baudenkmälern und von anderen erhaltungswürdigen Gebäuden;
4.
die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen der Jugend- und Erwachsenenbildung wie etwa Seminare, Diskussions- und Vortragsveranstaltungen, Fremdsprachenkurse, Kurse zum Datenschutz und Verhalten im Internet, Bildungsfahrten und Exkursionen;
5.
finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Erreichung einer naturverträglichen Nutzungs-weise von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Flächen; finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Anlage, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung von wertvollen Le-bensräumen sowie Maßnahmen des Artenschutzes; finanzielle Förderung von Maßnah-men zur Sicherung und Verbesserung großflächiger, natürlicher und naturnaher Land-schaftsteile von herausragender kommunaler Bedeutung,
6.
finanzielle Unterstützung der freiwilligen Feuerwehr, einschließlich der Jugendfeuerwehr sowie der Gemeinde bei der Beschaffung und Unterhaltung notwendiger technischer Ausstattungen;
7.
finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Sportvereine und der Erhaltung/Sanierung/ Re-novierung der Sportstätten (z.B. Turnhalle, Sportplatz, Tennisplatz etc.);
8.
finanzielle Förderung von gemeinnützigen Organisationen zur Durchführung von heimat-kundlichen Vortragsveranstaltungen für jedermann, heimatkundlichen Wanderungen und Fahrten für jedermann, Anlage und Betreuung von Wanderwegen und Biotopen, Pflege von Sprache und Liedgut, etc.;
9.
finanzielle Förderung des kulturellen sowie des karnevalistischen Lebens im Rahmen von privaten, sozialen und kommunalen Organisationen und Veranstaltungen,

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Hauptstr. 49
56414 Dreikirchen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

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Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Dreikirchen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2007 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

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