Bürgerstiftung Landkreis Starnberg
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Herrsching am Ammersee · anerkannt 2009
gemeinnützigBürgerstiftung
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist
a) die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kunstwerken sowie die Förderung der Denkmalpflege;
b) die Förderung der Jugend-, Alten- und der Behindertenhilfe;
c) die Förderrung des Sports, insbesondere des Breiten- und des Nachwuchssports;
d) die Förderung mildtätiger Zwecke i.S. des § 53 AO und kirchlicher Zwecke;
e) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
f) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
g) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie die Unfallverhütung;
h) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständiigungsgedankens, sofern diese nicht nach Satzungswerk und tatsächlicher Geschäftsführung mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind oder überwiegend touristische Aktivitäten verfolgt werden;
i) die Förderung des Tierschutzes;
j) die Förderung der Kriminalprävention;
k) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz sowie
l) die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Landkreis Starnberg, in Ausnahmefällen auch außerhalb.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Bahnhofsplatz 4
82211 Herrsching am Ammersee
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich in der Weise, dass das vorsitzende Mitglied oder das stellvertretende vorsitzende Mitglied jeweils mit einem weiteren Mitglied gemeinsam zur Vertretung berechtigt ist. Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens 3, höchstens 5 Personen. Die Amtszeit der weiteren Stiftungsvorstandsmitglieder beträgt jeweils 5 Jahre.
Organe
Stiftungsvorstand und Stiftungskuratorium
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | und 29 weitere Stifter |
|---|---|
| Gegründet | 2009 |
| Anerkennung | 20.04.2009 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Herrsching am Ammersee verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Seit 2009 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:11. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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