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Bürgerstiftung Osnabrück

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Osnabrück ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Osnabrück.[1] Sie ist seit 2000 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Förderung der Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur, des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, von mildtätigen Zwecken, der Völkerverständigung, der interkulturellen Beziehungen und des Umweltschutzes in der Stadt Osnabrück und in der Region bzw. in Bezug auf diese zum Gemeinwohl der dort lebenden Menschen, und zwar durch Unterstützung von Einrichtungen nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 AO, die die vorgenannten Zwecke fördern und verfolgen, wobei diese Unterstützung auch durch die Förderung der Kooperation auf den Gebieten der genannten Zwecke zwischen den Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls solche Zwecke verfolgen, verwirklicht werden kann, und durch Durchführung von Projekten auf den Gebieten des Stiftungszwecks.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2000 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Niedersachsen, Eintrag „Bürgerstiftung Osnabrück“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.