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Bürgerstiftung Rosenheimer Land

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Rosenheimer Land ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Rosenheim.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Erziehung, von Kunst und Kultur, von Umwelt-, Naturschutz und Landschaftspflege, von Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des Denkmalschutzes, von mildtätigen und kirchlichen Zwecken, des Brauchtums und der Heimatpflege, des Sports, des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes und des Tierschutzes.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich in der Weise, dass der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende jeweils mit einem weiteren Mitglied gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungskuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Bürgerstiftung Rosenheimer Land“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.