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Charlotte und Hermann Schober-Stiftung

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gemeinnützig

Die Charlotte und Hermann Schober-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Krailling.[1] Sie ist seit 1996 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist
a) die Unterstützung hilfs- oder pflegebedürftiger Personen, insbesondere behinderter, alter oder kranker Menschen,
b) die Förderung der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Hospiz- und Palliativarbeit,
c) die Förderung von steuerbegünstigten Vereinen, Verbänden, Einrichtungen, die sich der Unterstützung bzw. Förderung von a) und b) widmen.
Bevorzugt sollen Personen und Einrichtungen in Stockdorf (Ortsteil der Gemeinde Gauting) und in der Gemeinde Krailling unterstützt und gefördert werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Gesundheit tun

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen, nämlich einem vom Stiftungsrat bestimmten Vorsitzenden und einem vom Stiftungsrat bestellten Stellvertreter. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

In Krailling sind insgesamt 7 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1996 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Charlotte und Hermann Schober-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:KraillingLand BayernGesundheitMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1996