Dieter und Edith Seidel Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Schwarzenbruck · anerkannt 2005
gemeinnützig
Stiftungszweck
die Förderung und finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben der Altenhilfe von anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder von Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere in Altenpflegeheimen, Tages- und Kurzzeitpflegen oder in ambulanter Betreuung, Einrichtungen zur Dementenbetreuung und zur menschenwürdigen Sterbebegleitung sowie wesensähnlicher Institutionen, wobei diese sich durch eine besondere christliche und/oder diakonische und/oder spirituelle und/oder persönlich liebevoll umsorgende Ausrichtung und Vorgehensweise auszeichnen sollen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Soziales & Wohlfahrt
Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Rummelsberg 2
90592 Schwarzenbruck
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Stiftungsvorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.
Organe
Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Edith Seidel |
|---|---|
| Gegründet | 2005 |
| Anerkennung | 15.12.2005 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Diese Stiftung gehört zu den 6 in Schwarzenbruck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Das Anerkennungsjahr 2005 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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