Karl und Maria Liebich Stiftung
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gemeinnützig
Die Karl und Maria Liebich Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2018 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist die Förderung sozial benachteiligter und/oder behinderter Menschen, die in den Landkreisen Starnberg und Landsberg leben.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Mitgliedern.
Organe
Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Wenn Sie eine Förderung suchen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Diese Stiftung gehört zu den 1.186 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2018 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In München
Gleicher Zweck
- Stiftung Volksbank Usinger Land Usingen
- Stiftung Ausgleich zwischen Tätern und Opfern von Straftaten Hamburg
- Bürgerstiftung Bad Wurzach Bad Wurzach
- Elmar Gehring Rivendell Stiftung Frankfurt am Main
- St. Josefs-Stiftung Münstertal
- Günther-und-Ursula-Wilke-Stiftung Oldenburg
- Sammelstiftung der Stadt Zittau Zittau
- Sparkassenstiftung Zukunft für den Landkreis Rosenheim Rosenheim
- Zweck-Übersicht
In Bayern
- Stiftung des Freundeskreises der Rollstuhlfahrer -Freising Freising
- Baron von Stein'sche Stiftung Birken Bayreuth
- Armin Schmitt Stiftung für biblische Textforschung Regensburg
- Dreves-Stiftung Walting-Gungolding
- Bender-Stiftung Füssen
- Sparkassenstiftung Zukunft für den Landkreis Rosenheim Rosenheim
- Ilona Reining Stiftung Sonthofen
- Ernst und Hilde Gundel Stiftung Bad Feilnbach
- Alle in Bayern
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Karl und Maria Liebich Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.