S24STIFTUNG24

Dietmar Hirschel-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Dietmar Hirschel-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Sippersfeld.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Heimat & Brauchtum.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

1. Zweck der Stiftung ist die Verschönerung der Ortsgemeinde Sippersfeld.
2. Die Stiftung verwirklicht ihren Satzungszweck insbesondere durch Förderung und Verwirklichung von bestehenden und neuen Projekten zur Verschönerung der Ortsgemeinde Sippersfeld in Ihrem gesamten Ortsgemeindegebiet. Sie arbeitet dabei eng mit den Gremien der Ortsgemeinde Sippersfeld zusammen.
3. Um ihre Ziele zu verwirklichen, kann die Stiftung insbesondere die Bezuschussung von Projekten der Ortsgemeinde Sippersfeld zur Ortsverschönerung vornehmen und/oder eigene Projekte zur Verschönerung der Ortsgemeinde Sippersfeld im gesamten Ortsgemeindegebiet in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Sippersfeld durchführen. Um ihre Ziele zu verwirklichen, kann die Stiftung insbesondere die folgenden Maßnahmen durchführen:
a. Erwerb oder Pacht von Grundstücken zum Zwecke der Ortsverschönerung.
b. Unterstützung baulicher Maßnahmen der Ortsgemeinde Sippersfeld zur Ortsverschönerung im Dorf und Außenbereich.
c. Förderung und Unterstützung von Projekten der Ortsverschönerung von Vereinen, Verbänden, Schulen und privaten Initiativen in Sippersfeld.
4. Die Leistungen der Stiftung sind auf das Gebiet der Ortsgemeinde Sippersfeld begrenzt.
5. Auf Leistungen der Stiftung besteht kein Rechtsanspruch.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Heimat & Brauchtum: der Hintergrund

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2014 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Dietmar Hirschel-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Rheinland-PfalzHeimat & BrauchtumGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2014