Stiftung24

Dietrich und Marion Fürst-Stiftung

Sitz in Braunschweig · anerkannt 2003

gemeinnützig

Satzungszweck

Unterstützung a) der im Stadtgebiet der Stadt Braunschweig ansässigen Sportvereine - insbesondere der Jugendarbeit, b) der ev.-luth. Kirche in der Stadt Braunschweig - insbesondere der St. Magni-Gemeinde, c) von Bildung und Erziehung durch die in Braunschweig betriebenen Schulen, insbesondere durch die Schulen des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands e. V. (CJD), d) der Kultur bzw. des kulturellen Lebens in Braunschweig, e) der Stiftung Herzogin-Elisabeth-Hospital in Braunschweig

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Ritterstraße 9
38100 Braunschweig

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung2003
StiftungsaufsichtArL Braunschweig
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

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Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Von den 119 Stiftungen mit Sitz in Braunschweig verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2003 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 01.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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