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Dolleisch-Stiftung

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gemeinnützig

Die Dolleisch-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ainring.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

die Förderung der Kultur, insbesondere der Kultureinrichtung der Vertriebenen Sudetendeutschen, und dort des Heimatkreises Mies-Pilsen e.V. mit Sitz in Dinkelsbühl oder anderen Vereinen der Sudetendeutschen, sowie des Tierschutzes durch Unterstützung der Tierschutzvereine im Berchtesgadener Land, hier insbesondere in Freilassing, sowie die Unterstützung hilfebedürftiger Personen, hier von älteren Mitbürgern im Berchtesgadener Land, insbesondere in der Gemeinde Ainring. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Sobald sich das Grundstockvermögen aufgrund einer entsprechenden Zustiftung erhöht hat, soll als weiterer Zweck die Förderung des selbstlosen und ehrenamtlichen Einsatzes der Bergwacht in den Regionen Berchtesgadener Land und Chiemgau aufgenommen werden (§ 2 Abs. 2 der Stiftungssatzung)..

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 1.277 Stiftungen im Bereich Engagement, Demokratie & Gesellschaft

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, im Übrigen wird die Stiftung durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist das Vorstandsmitglied befreit, soweit dieses nach außen einzelvertretungsberechtigt ist oder dieses gemeinsam auftritt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 bis 3 und Satz 5 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus mindestens drei oder höchstens fünf Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands sowie der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands werden vom Stifter bestellt. Solange der Stifter Mitglied des Vorstands ist, ist er kraft Amtes der Vorsitzende des Vorstands (§ 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Die Mitglieder des Vorstands werden auf fünf Jahre bestellt (§ 7 Abs. 2 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Vorstand und ruhender Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Dolleisch-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.