Stiftung24

Dolleisch-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Ainring-Mitterfelden · anerkannt 2025

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

die Förderung der Kultur, insbesondere der Kultureinrichtung der Vertriebenen Sudetendeutschen, und dort des Heimatkreises Mies-Pilsen e.V. mit Sitz in Dinkelsbühl oder anderen Vereinen der Sudetendeutschen, sowie des Tierschutzes durch Unterstützung der Tierschutzvereine im Berchtesgadener Land, hier insbesondere in Freilassing, sowie die Unterstützung hilfebedürftiger Personen, hier von älteren Mitbürgern im Berchtesgadener Land, insbesondere in der Gemeinde Ainring. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).
Sobald sich das Grundstockvermögen
aufgrund einer entsprechenden Zustiftung erhöht hat, soll als weiterer Zweck die
Förderung des selbstlosen und ehrenamtlichen Einsatzes der Bergwacht in den
Regionen Berchtesgadener Land und Chiemgau aufgenommen werden (§ 2 Abs. 2 der Stiftungssatzung). .

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Engagement, Demokratie & Gesellschaft

Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 1.276 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Göllstraße 18
83404 Ainring-Mitterfelden

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, im Übrigen wird die Stiftung durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist das Vorstandsmitglied befreit, soweit dieses nach außen einzelvertretungsberechtigt ist oder dieses gemeinsam auftritt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 bis 3 und Satz 5 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus mindestens drei oder höchstens fünf Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands sowie der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands werden vom Stifter bestellt. Solange der Stifter Mitglied des Vorstands ist, ist er kraft Amtes der Vorsitzende des Vorstands (§ 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Die Mitglieder des Vorstands werden auf fünf Jahre bestellt (§ 7 Abs. 2 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Vorstand und ruhender Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung28.01.2025
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Ainring-Mitterfelden sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2025 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:47. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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