Dr. Gerd und Silvia Bispink-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Gemeinde Wilsum im Landkreis Grafschaft Bentheim · anerkannt 2025
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentli-chen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe und der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Kontaktdaten
Anschrift
c/o Herr RA Thorsten Müller, D - Hamburg, Bohnenstraße 2
Gemeinde Wilsum im Landkreis Grafschaft Bentheim
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2025 |
|---|---|
| Anerkennung | 03.12.2025 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | ArL Weser-Ems |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
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Das Anerkennungsjahr 2025 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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