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Dr. Ingeborg Hennemann-Stiftung

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gemeinnützig

Die Dr. Ingeborg Hennemann-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Osnabrück.[1] Sie ist seit 2000 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Hilfen für in Not geratene Kinder und Jugendliche sowie Unterstützung bedürftiger alter Menschen, insbesondere durch Zuwendungen an bestimmte Kinder, Jugendliche und/order alte Menschen sowie an Verände, Vereine und andere Körperschaften als Träger von Einrichtungen, die in Not geratene Kinder und/oder Jugendliche Hilfe gewährten und/oder bedürftigen alten Menschen Unterstützung und Hilfe gewähren. Sollte der Sohn der Stifterin Wolf-Hermann Hennemann ein leibliches Kind oder leibliche Kinder hinterlassen, erhält dieses bwz. erhalten diese zeitlebens 1/3 der Netto-Erträgnisse aus der gemeinnützigen Stiftung. Außerdem Erhaltung und Pflege des Grabes der Stifterin Frau Dr. Ingeborg Hennemann.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt tun

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Osnabrück sind insgesamt 96 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 2000 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Niedersachsen, Eintrag „Dr. Ingeborg Hennemann-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:OsnabrückLand NiedersachsenSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2000