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Edith Will Stiftung

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gemeinnützig

Die Edith Will Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 1998 errichtet und 1999 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hilfe für Behinderte. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die zweckgebundene Auskehrung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens nach Abzug der Verwaltungskosten und einer angemessenen Rücklage zur Erhaltung und Verbesserung der im Eigentum der Stiftung stehenden Wohngrundstücke nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres an den Blindenverein Hamburg e.V. - Selbsthilfeorganisation der Blinden und Sehbehinderten. Die Erträgnisse sind zur Beschaffung von Blindenhilfsmittein und für die berufliche Fortbildung von blinden bzw. sehbehinderten Menschen zu verwenden. Dem Stiftungsvorstand ist vom Blindenverein Hamburg e.V. ein Verwendungsnachweis zu erbringen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Edith Will Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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Kategorien:HamburgLand HamburgSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1999