Edith Will Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1999
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hilfe für Behinderte. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die zweckgebundene Auskehrung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens nach Abzug der Verwaltungskosten und einer angemessenen Rücklage zur Erhaltung und Verbesserung der im Eigentum der Stiftung stehenden Wohngrundstücke nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres an den Blindenverein Hamburg e.V. - Selbsthilfeorganisation der Blinden und Sehbehinderten. Die Erträgnisse sind zur Beschaffung von Blindenhilfsmittein und für die berufliche Fortbildung von blinden bzw. sehbehinderten Menschen zu verwenden. Dem Stiftungsvorstand ist vom Blindenverein Hamburg e.V. ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Soziales & Wohlfahrt als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Hohe Bleichen 21
20354 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1998 |
|---|---|
| Anerkennung | 1999 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Mit der Anerkennung 1999 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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