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Egon und Marianne Bock Stiftung

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gemeinnützig

Die Egon und Marianne Bock Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bensheim.[1] Sie ist seit 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Sport & Freizeit.

Zweck laut Satzung

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung der sportlichen Förderung von Kindern und Jugendlichen und der sportlichen Nachwuchsarbeit in Wormser Sportvereinen, die am Wettkampfsport teilnehmen, vor allem in der Leichtathletik.
(3) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
• die unmittelbare Unterstützung der Kinder- und Jugendabteilungen der Wormser Sportvereine, die am Wettkampfsport teilnehmen, wobei ein Schwerpunkt auf der Unterstützung der Jugendabteilung der Leichtathletikabteilung der Turngemeinde 1846 Worms e.V. mit Sitz in Worms (eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz unter VR 10620) liegen soll,
• die mittelbare Unterstützung der Kinder- und Jugendabteilungen der Wormser Sportvereine, die am Wettkampfsport teilnehmen, über Zuwendungen an deren Fördervereine, wie insbesondere an den Förderverein der Leichtathletik der Turngemeinde 1846 Worms e.V. mit Sitz in Worms (eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz unter VR 40655),
• die Zusammenarbeit mit Wormser Sportvereinen, die am Wettkampfsport teilnehmen, in Fragen der Jugendarbeit,
• die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen und der sportlichen Nachwuchsarbeit in Wormser Sportvereinen, die am Wettkampfsport teilnehmen, vor allem in der Leichtathletik.
(4) Die Förderung der Stiftungszwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit mit ein.
(5) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(6) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung, mit Ausnahme eines eventuellen Ersatzes von angemessenen Auslagen und Aufwendungen aufgrund dieser Satzung.
(7) Es darf keine Person durch Ausgaben, Zuwendungen oder sonstige Leistungen, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(8) Die Stiftung darf ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. Ferner darf sie Mittel für die Verwendung zu diesen Zwecken durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschaffen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Sport & Freizeit

Sportstiftungen fördern den Breiten- und Nachwuchssport, unterstützen Vereine bei Anschaffungen und Anlagen oder vergeben Stipendien an Talente. Die Förderung des Sports ist in § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Bensheim sind insgesamt 24 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2016 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Egon und Marianne Bock Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:BensheimLand Rheinland-PfalzSport & FreizeitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2016