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Elfriede-Schilling-Stiftung

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gemeinnützig

Die Elfriede-Schilling-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2020 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung und Unterstützung elternloser, hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher.
Gefördert werden sollen insbesondere Kinder, deren Eltern verstorben sind oder deren Eltern langfristig dauerhaft an der Wahrnehmung ihrer Elternrolle gehindert sind.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die finanzielle Unterstützung entsprechender Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte.
Bei den entsprechenden Einrichtungen muss es sich um juristische Personenen des Öffentlichen Rechts oder um steuerbegünstigte Körperschaften handeln.
Beispiele einer solchen Förderung sind die Vergabe von Stipendien, die Unterhaltung eines Kindergartens, Kinder- oder Jugendheimes oder die finanzielle Unterstützung von Projekten. Dabei kann es sich sowohl um länger- und langfristige Vorhaben handeln als auch um kurzfristige, Einzelfallbezogene und ad hoc-Förderungen.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit soll in der Metropolregion Hamburg liegen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2020 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Elfriede-Schilling-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.