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Elisabeth Mann-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Isen-Burgrain · anerkannt 1992

gemeinnützig

Satzungszweck

a) Die Förderung des Motorradsports sowie die Förderung des Sports allgemein;
b) Die Förderung der sportlichen Ausbildung von physisch und psychisch behinderten Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch therapeutisches Reiten auf dem Gestüt Mutzenhof als Zweckbetrieb;
c) die Förderung der Ausbildung von Auszubildenden zum Beruf des Pferdewirts auf dem Gestüt Mutzenhof als Zweckbetrieb, vorrangig in den Fachrichtungen „Pferdezucht" und „Pferdehaltung und Service" nach Maßgabe der berufsrechtlichen Bestimmungen;
d) Die Unterhaltung einer Ausbildungsstätte für angehende Pferdewirte auf dem Gestüt Mutzenhof sowie die Veranstaltung von Berufsseminaren, auch im Einvernehmen mit der Staatlichen Berufsschule München-Land in München (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Mutzenhofstraße 1
84424 Isen-Burgrain

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

der Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 7 Abs. 3 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei oder drei Mitgliedern, die vom Beirat für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt werden (§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsbeirat bestimmt einen Vorsitzenden des Stiftungsvorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterFrau Elisabeth Mann
Gegründet1992
Anerkennung11.08.1992
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Isen-Burgrain erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 1992 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:02. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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