Stiftung24

Elisabeth und Ottmar Mühlherr-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Salzgitter · anerkannt 2003

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von Waisen-, Pflegekindern und von Kindern, die nicht in der Geborgenheit einer Familie aufwachsen können. Dabei soll auch immer wieder versucht werden, diese Kinder in benachteiligten Gebieten, insbesondere der Dritten Welt zu unterstützen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Zuwendungen an Kinder im vorstehenden Sinne, Zuwendungen an Organisationen, die sich um Kinder im vorstehenden Sinne bemühen, finanzielle Unterstützung von geeigneten Projekten, z.B. Projekte anderer als gemeinnützig anerkannter Organisationen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Internationales & Entwicklung: der Hintergrund

Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 2.245 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Kurt-Tucholsky-Ring 48
38239 Salzgitter

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2003
Anerkennung2003
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtArL Braunschweig
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2003 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 01.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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