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Erika Müller Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bremen · anerkannt 2003

gemeinnützig

Stiftungszweck

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Stiftung im Rahmen selbst entwickelter Projekte durch Zuwendung der Stiftungsmittel an andere gemeinnützige Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung gemeinnütziger Zwecke a) klinischen Einrichtungen, insbesondere Kinderkrebsstationen und Rehabilitationseinrichtungen und Hospize für krebskranke Kinder fördert und unterstützt, b) Maßnahmen trifft, mit denen die physische und psychische Situation krebskranker Kinder und ihrer Angehörigen verbessert werden soll. Darüber hinaus verwirklicht die Stiftung nach Maßgabe des § 53 AO mildtätige Zwecke zugunsten durch Krankheit bedürftig gewordener Kinder und deren familiären Umfelds.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Gesundheit tun

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Kontaktdaten

Anschrift

Mary-Somerville-Str. 12
28359 Bremen

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2003
Anerkennung12.11.2003
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Innerhalb von Bremen ist dieser Eintrag einer von 328. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Bremen sind insgesamt 301 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2003 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bremen. Stand der Quelle: 25.06.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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