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St. Petri Waisenhaus von 1692 in Bremen

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gemeinnützig

Die Stiftung „St. Petri Waisenhaus von 1692 in Bremen“ ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bremen.[1] Sie ist seit 1692 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Gem. § 2 der Stiftungssatzung umfasst der Zweck die materielle und ideelle Förderung gemeinnütziger Körperschaften (§ 58 AO), an denen die Stiftung unmittelbar beteiligt ist und deren Gegenstand auf die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe, insbesondere die Unterbringung, Betreuung, Unterstützung und Pflege von Kindern, Jugendlichen und verhaltensauffälligen jungen Menschen, die nicht in Gemeinschaft mit ihren Eltern aufwachsen können oder bei denen eine ausreichende familiäre Betreuung nicht gewährleistet ist oder die Hilfen zur Eingliederung in die Gemeinschaft oder Hilfen in besonderen Lebenslagen benötigen, gerichtet ist. Der Zweck wird insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen und Heimen für diesen Personenkreis verwirklicht. Dabei wird den betreuten Personen in Zusammenarbeit mit kirchlichen, öffentlichen und privaten Institutionen sozialtherapeutische Hilfe geleistet.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Bremen führt 328 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bremen ist dieser Eintrag einer von 328. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1692 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bremen, Eintrag „St. Petri Waisenhaus von 1692 in Bremen“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 25.06.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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Kategorien:BremenLand BremenSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1692