Fleck-Stiftung
Sitz in Hamburg · anerkannt 1982
gemeinnützig
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung von Erziehung und Berufsbildung Jugendlicher innerhalb des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg. Den Kindern und Jugendlichen soll das Verständnis für kulturelle, gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Zusammenhänge des Arbeitslebens vermittelt werden, um ihnen die Berufswahl, die Berufsausübung und ihr berufliches Vorwärtskommen zu erleichtern.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Jugendlichen auf den Übergang von der schulischen und fortführenden Ausbildung im Arbeitsprozess mit dem Ziel vorzubereiten, jeder Art von Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Als derartige Maßnahmen werden angesehen die schriftliche Information, die Durchführung von informativen Schulungskursen und die Einführung in praktische Betriebsvorgänge verschiedener Unternehmensarten und Formen, gegebenenfalls in Abstimmung mit den verschiedenen Berufskammern und Innungen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Stresemannstraße 342
22761 Hamburg
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Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 1982 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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