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Forstbedienstetenhilfe

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gemeinnützig

Die Stiftung „Forstbedienstetenhilfe“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kassel.[1] Sie ist seit 1981 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung nach folgender Priorität:
1. Hilfsbedürftiger Forstbedienstete im Sinne des § 53 Abgabenordnung aus dem Bereich der forstlichen Betriebe und Behörden des Landes Hessen; sowie deren Ehepartnern und Kinder. Forstbedienstete im Sinne dieser Verfassung sind die Beamtinnen/Beamten und Angestellten im zuvor genannten Bereich, sowie kommunale Forstbeamte im Ruhestand aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Wiesbaden
2. Beamtinnen/Beamten und Angestellten aus dem Bereich forstlicher Betriebe und Behörden des Landes Hessen, die ohne Dienstbezüge beurlaubt sind und an einer Fachhochschule bzw. Universität ein Aufbaustudium absolvieren (Stipendium)
3. Hilfsbedürftige Referendarinnen/Referendare und Anwärterinnen/Anwärter im Sinne des § 53 Abgabenordnung aus dem Bereich forstlicher Betriebe und Behörden des Landes Hessen, die ihren Erstwohnsitz im Land Hessen außerhalb des Ballungsraumes haben und zur Ausbildung in das Verdichtungsgebiet versetzt werden.
4. Forschungsaufträge und Seminararbeiten, deren Ergebnis dem Forstwesen vor allem im sozialen Bereich zugute kommen und innerhalb der Forstverwaltung allgemein zugänglich sein sollen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Dr. Bernhard Graf Finck von Finckenstein (Vorsitzender), Frau Anja Blankenburg (Vertreterin des Regierungspräsidiums Kassel), Herr Reiner Diemel (Vertreter des Regierungspräsidiums Gießen), Frau Beate Eising (Vertreterin des Regierungspräsidiums Darmstadt), Herr Dr. Jérôme Metz (Geschäftsführer), Herr Andreas Hölz (Schatzmeister), Herr Jürgen Hey (1. Beisitzer), Herr Jannik Altpeter (2. Beisitzer)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Kassel sind insgesamt 88 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 88 in Kassel erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 1981 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Forstbedienstetenhilfe“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.