Friedrich Siebert Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2002
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung/Unterhaltung eines Studentenwohnheimes in Marburg. Dieses Studentenwohnheim steht allen Studenten offen, ohne Rücksicht auf Herkunft, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bekannten Vereinigung. Des Weiteren verfolgt die Stiftung folgende weitere Zwecke: - die Förderung von Wissenschaft und Forschung - die Förderung der Jungendpflege und Jugendfürsorge - die Förderung der Völkerverständigung - die Förderung der Kunst und Kultur - die Förderung der Denkmalpflege Diese Zwecke werden insbesondere erfüllt durch: - Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhanben - Vergabe von Forschungsaufträgen - Pflege von Kunstsammlungen - Bekämpfung des Drogenmissbrauches.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Glicherweg 15
22393 Hamburg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Herr Andreas Blumenstein, Herr RA Volker Runtemund, Herr Dr. jur. Stefan Claus
Organe
Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2002 |
|---|---|
| Anerkennung | 28.02.2002 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Gießen |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Seit 2002 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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