G. und H. Randlkofer-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2000
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist, Kinder im In- und Ausland - fördernd oder operativ - zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder in Armut leben. Zweck der Stiftung ist auch die Förderung der Wissenschaft und Forschung im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens und im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen. Weiterer Zweck ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstiger Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, soweit diese Zwecke den Stiftungszwecken entsprechen; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt aber voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Mildtätigkeit
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Dienerstr. 14-15
80331 München
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten gemeinschaftlich. Die Stifter sind als Vorstände stets einzelvertretungsberechtigt.
Organe
Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Herrn Georg u. Frau Hannelore Randlkofer |
|---|---|
| Gegründet | 2000 |
| Anerkennung | 15.12.2000 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Anerkennungsjahr 2000 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:04. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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