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Satono Familienstiftung

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Familienstiftung

Die Satono Familienstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig, Gesundheit, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der familiären Werte sowie des familiären Zusammenhalts der Familie des Stifters, insbesondere durch die Veranstaltung eines jährlichen Familientages. Mit der Zuführung weiteren Stiftungsvermögens tritt a) die jeweils einmalige, wiederholte sowie laufende Unterstützung des Stifters, seiner Ehefrau, der direkten Abkömmlinge des Stifters sowie der Abkömmlinge der direkten Abkömmlinge des Stifters insbesondere zur Sicherung des Lebensunterhaltes, der Förderung der persönlichen Entwicklung und Neigungen, der universitären und beruflichen Ausbildung und Be-rufsweiterbildung und der unternehmerischen, wissenschaftlichen, sportlichen und sonstigen Begabung der Begünstigten sowie in Fällen der gesundheitlichen Fürsorge, Altersversorgung, Not sowie zur Existenzgründung, b) der Aufbau, der Erhalt und der Ausbau von Vermögen in der Hand der Begünstigten und c) die Förderung des Ansehens und des Zusammenhalts der Familie sowie die Wahrung des Andenkens sämtlicher verstorbener Mitglieder der Familien des Stifters und seiner Abkömmlinge einschließlich dem Erhalt und der Pflege der Grabstätten der Begünstigten, jeweils in angemessenen Umfang als Stiftungszweck hinzu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Besteht der Stiftungsvorstand aus mehreren Mitgliedern, so wird die Stiftung durch die Gesamtheit der Mitglieder des Stiftungsvorstands gemeinschaftlich vertreten. Ist nur ein Mitglied zum Stiftungsvorstand bestellt, vertritt dieses die Stiftung stets ein-zeln. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann allen oder einzelnen Mitgliedern des Stiftungsvorstands Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (sog. Insichgeschäft) erteilt werden. Solange der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands ist hat dieser Einzelvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Stiftungsvorstand und ggf. ein Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Satono Familienstiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Quellenabgleich am 28. August 2026: nach unseren Quellen nicht als gemeinnützig geführt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.