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Gertrud-Pons-Stiftung

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gemeinnützig

Die Gertrud-Pons-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler.[1] Sie ist seit 1956 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Mildtätigkeit.

Zweck laut Satzung

Die Stiftung hat den Zweck, bedürftigen begabten Studenten (Hochschulen, höhere Fachschulen, Akademien) und Schülern (Oberstufe höherer Lehranstalten des Landkreises Ahrweiler) des Kreises Ahrweiler, vorzugsweise Voll- und Halbwaisen, ein Studium zu ermöglichen oder zu erleichtern.
(1) Bedürftige Studenten und Schüler im Sinne des § 3 der Satzung sind Personen, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse ein Studium auch bei zumutbarer Einschränkung ihres jeweiligen Lebensstandards und Anpassung an die vorhandenen wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht oder nur schwer gestatten.
Eine Förderung ist auch möglich, wenn BAföG-Leistungen gewährt werden, die Studienbeihilfe aus Mitteln der Gertrud-Pons-Stiftung aber gemäß §§ 21 Abs. 3, 23 Abs. 1 Nr. 1 a - c BAföG dem Freibetrag unterliegt und somit auf BAföG-Leistungen nicht angerechnet wird.
(2) Die Studenten und Schüler müssen ihren ständigen Wohnsitz im Kreis Ahrweiler haben.
(3) Als Studium gilt der Besuch von im Inland oder im europäischen Ausland gelegenen Ausbildungsstätten im Sinne von § 3 der Satzung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 8 in Bad Neuenahr-Ahrweiler erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 1956 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Gertrud-Pons-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.