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Geschwister-Klipstein-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Geschwister-Klipstein-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Rippoldsau-Schapbach.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Erhaltung und Pflege des künstlerischen Nachlasses von Felix und Editha Klipstein. Der Stiftungszweck wird inbesondere verwirklicht durch 1. Ausstellungen 2. Herausgabe von Schriften aus dem Nachlass der Künstler (Tagebücher und andere Schriften) 3. Vorträge und Bildungsveranstaltungen 4. Forschungs- und Archivierungsarbeiten 5. Restaurierung von Sammlungsstücken und Neuerwerb. Stiftungszweck ist auch die Errichtung eines Museums (oder eine ähnliche Einrichtung) im "Klipstein-Turm" in Laubach, wenn dieser aufgrund einer letztwilligen Verfügung der derzeitigen Eigentümerin Christiane Klipstein in das Stiftungsvermögen übergeht In diesem Fall gehört auch die Erhaltung der Gräber der Familie Klipstein auf dem Laubacher Friedhof zum Stiftungszweck.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Christiane Klipstein (stellv. Vorsitzende), Frau Dr. Anna Ananieva (Vorsitzende)

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Bad Rippoldsau-Schapbach verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2012 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Geschwister-Klipstein-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land HessenBildung & ErziehungKunst & KulturWissenschaft & ForschungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2012