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Hamburger Stiftung Asien-Brücke

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2005

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Sie fördert Projekte der nachhaltigen Entwicklung in Ländern Asiens mit einem Bezug zu Hamburg. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von steuerbegünstigten Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg, jeweils zur Verwendung für deren steuerbegünstigte Zwecke, etwa für
a) die Verbesserung der Lebensbedingungen (einschließlich Bildung) von Menschen in Asien,
b) die Qualifizierung von Fach- und Führungskräften aus Asien,
c) den Wissensaustausch mit Partnern in Asien,
d) die Zusammenarbeit mit Organisationen in Asien, die – auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene – die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Entwicklung, die Bildung oder den Umweltschutz fördern.
In den Jahren 2005-2007 fördert die Stiftung überwiegend Wiederaufbau- und Entwicklungsprojekte in Sri Lanka.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Internationales & Entwicklung

Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 2.245 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Bleichenbrücke 9
20354 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2004
Anerkennung2005
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2005 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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