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Hans Christoph Freiherr von Tucher-Stiftung - erloschen durch Zulegung -

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gemeinnützigerloschen

Die Hans Christoph Freiherr von Tucher-Stiftung - erloschen durch Zulegung - ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg.[1] Sie ist seit 1995 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur. Im Verzeichnis ist sie als erloschen geführt.

Stiftungszweck

Die dauerhafte und vollständige öffentliche Zugänglichmachung von Kunstgegenständen, die der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern gemäß Vertrag vom 07.03.1973 als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt wurden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.847 Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

bis zum Erlöschen: Vorsitzender des Stiftungsvorstands gemeinsam mit weiterem Vorstandsmitglied

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Hans Christoph Freiherr von Tucher-Stiftung - erloschen durch Zulegung -“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 25.01.2024. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:NürnbergLand BayernKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1995