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Hans Stangl Familienstiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Familienstiftung

Die Hans Stangl Familienstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jesenwang.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Versorgung des Stifters und seiner Ehefrau, der Schwester des Stifters, Rosemarie Fastl und der Abkömmlinge der Schwester des Stifters, d.h. der Kinder, Enkel, urenkel etc..

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Familie & privatnützig

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Mitglieder des Stiftungsvorstands vertreten die Stiftung jeweils gemeinschaftlich, wenn ihnen nicht durch diese Satzung oder Stiftungsratsbeschluss Einzelvertretungsbefugnis eingräumt wurde.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Jesenwang verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2017 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Hans Stangl Familienstiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Quellenabgleich am 28. August 2026: nach unseren Quellen nicht als gemeinnützig geführt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:JesenwangLand BayernFamilie & privatnützigFamilienstiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2017