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Hans und Halina Weisser SOS-Kinderdörfer-Stiftung

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Die Hans und Halina Weisser SOS-Kinderdörfer-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit und Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Entwicklungszusammenarbeit durch die Förderung der SOS-Kinderdörfer weltweit und die weltweite Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere von ehemaligen SOS-Kinderdorf-Kindern, aber auch von anderen in Not geratenen Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien.
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a. die Gewährung von Zuschüssen an den SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., der diese zur weltweiten Errichtung, Erhaltung und zum Betrieb von SOS-Kinderdörfern und angeschlossenen Einrichtungen verwendet,
b. die Gewährung von Zuschüssen an den SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., der diese zum Lebensunterhalt, der Erziehung und Bildung und zur gesundheitlichen Versorgung der in den SOS-Kinderdörfern und angeschlossenen Einrichtungen lebenden und betreuten Menschen weltweit verwendet,
c. die Gewährung von Zuschüssen an den SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., der diese für Existenzgründungen, einschließlich der Vergabe von zinsgünstigen Krediten gewährt, um so ärgste Not zu lindern,  
d. die Gewährung von Zuschüssen an den SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., der diese für Nothilfe verwendet.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2012 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Hans und Halina Weisser SOS-Kinderdörfer-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand HamburgBildung & ErziehungGesundheitSoziales & WohlfahrtStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2012