Heerlein- und Zindler-Stiftung
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Die Heerlein- und Zindler-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 1894 und 1979. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Errichtung und Unterhaltung von Wohnungen für unbemittelte und bedürftige Personen, die das fünfundfünfzigste Lebensjahr überschritten haben und nach Möglichkeit evangelischen Glaubens sind. Im Rahmen dieses Stiftungszweckes kann die Stiftung unterhalten: a) Altenwohnungen b) Altenwohnheime c) Altenheime d) Pflegeheime. (3) Soweit die Mittel reichen, soll die Stiftung auch andere gemeinnützige Zwecke mit Ausnahme kirchlicher Zwecke verfolgen, so unter anderem die Förderung medizinischer Forschung auf dem Gebiet der Leukämiebekämpfung oder die Errichtung eines Heimes für augenkranke weibliche Personen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Gesundheit in Hamburg
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Heerlein- und Zindler-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
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