Heerlein- und Zindler-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1894
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Errichtung und Unterhaltung von Wohnungen für unbemittelte und bedürftige Personen, die das fünfundfünfzigste Lebensjahr überschritten haben und nach Möglichkeit evangelischen Glaubens sind.
Im Rahmen dieses Stiftungszweckes kann die Stiftung unterhalten:
a) Altenwohnungen
b) Altenwohnheime
c) Altenheime
d) Pflegeheime.
(3) Soweit die Mittel reichen, soll die Stiftung auch andere gemeinnützige Zwecke mit Ausnahme kirchlicher Zwecke verfolgen, so unter anderem die Förderung medizinischer Forschung auf dem Gebiet der Leukämiebekämpfung oder die Errichtung eines Heimes für augenkranke weibliche Personen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Gesundheit
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Alexanderstraße 29
20099 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1979 |
|---|---|
| Anerkennung | 1894 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Antrag und Förderpraxis
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 1894 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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