Heimatkreis Bergreichenstein/Maria Rehwald-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Regen · anerkannt 1987
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
Pflege des Heimatgedanken, Förderung und Erforschung der geschichtlichen Zusammenhänge sowie die Förderung des Erhalts von Kunst- und Kulturgut des ehemaligen Landkreises Bergreichenstein.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Heimat & Brauchtum: der Hintergrund
Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Stadtplatz 2
94209 Regen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Stiftungsvorstand
Organe
Stiftungsvorstand und Stiftungsrat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Heimatkreisrat Bergreichenstein Dr. Tutschlein für seine verstorbene Schwester Maria Rehwald Stadt Regen |
|---|---|
| Anerkennung | 03.08.1987 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
In Regen sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Das Anerkennungsjahr 1987 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2025-01-16T08:54:11. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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