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Bürgerstiftung Stammbach

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Stammbach · anerkannt 2012

gemeinnützigBürgerstiftung

Satzungszweck

Förderung der Bildung und Erziehung, Familie-, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Umwelt-und Naturschutz und Landschaftspflege, traditionelles Brauchtum, Heimatpflege, Sport-und Gesundheitswesen in Stammbach, Unterstützung hilfsbedürftiger Bürger

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Denkmalpflege: der Hintergrund

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Rathausstraße 7
95236 Stammbach

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Mitglieder des Stiftungsvorstands einzelvertretungsberechtigt

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2012
Anerkennung21.09.2012
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Stammbach erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2012 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2014-02-27T14:39:48. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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