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Hans und Anny Kulzer Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2003

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Die Stiftung dient der medizinischen Wissenschaft, der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Unterstützung bedürftiger Patienten und ihrer bedürftigen Angehörigen.
Stiftungszweck ist die Förderung von Projekten und Organisationen, die sich in der medizinischen Erforschung bisher unheilbarer Krankheiten, insbesondere der Krebsforschung engagieren. Stiftungszweck ist ferner die Förderung und Unterstützung von bedürftigen Patienten, die an bisher unheilbaren Krankheiten, insbesondere an Krebs erkrankt sind, bei medizinischen Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere bei solchen Maßnahmen, für die kein ausreichender Kranken- oder sonstiger Versicherungsschutz besteht, sowie die Unterstützung bedürftiger Angehöriger.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Arabellastr. 12
81925 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterFrau Anny Kulzer-Irniger
Gegründet2003
Anerkennung13.11.2003
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 2003 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:58. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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