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Heinrich und Mathilde Grell-Stiftung

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gemeinnützig

Die Heinrich und Mathilde Grell-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1959 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke und der Altenhilfe und die Beschafung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Errichtung oder den Erwerb von Altenheimen und deren Betrieb oder den Betrieb durch eine andere, der Stiftung verbundene steuerbegünstigte Körperschaft.
Die Stiftung kann verfügbare bauliche Einrichtungen und Grundstücksflächen auch anderen gemeinnützigen Körperschaften und deren gemeinnützige Zwecke vermieten, verpachten oder sonst überlassen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies zumindest dem Zweck der Stiftung dient, z.B. durch Belebung des sozialen Umfeldes eines Altenheimes. Als solche anderen Einrichtungen kommen insbesondere in Betracht: Kindergärten, Einrichtungen zur Förderung oder Beschäftigung von Behinderten oder Aus- und Fortbildungseinrichtungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 1959 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Heinrich und Mathilde Grell-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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