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Heinrichs-Rammelkamp-Stiftung

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gemeinnützig

Die Heinrichs-Rammelkamp-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Rheine.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung dieser Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere solcher, die sich um Kinder mit Krebserkrankungen sowie um Kinder mit anderen lebensbedrohlichen Krankheitsbildern, vorrangig in der Region Nordhorn, kümmern. Zudem sollen die Aufgaben der Diakonie im Bereich der Satzungszwecke, vorrangig in Nordhorn, gefördert werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Gesundheit: der Hintergrund

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Rheine sind insgesamt 12 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2015 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Niedersachsen, Eintrag „Heinrichs-Rammelkamp-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:RheineLand NiedersachsenGesundheitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2015