Heinz Peter und Annelotte Koch- Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bremen · anerkannt 1998
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere - auf dem Gebiet der Musik durch Förderung des Konzertwesens, etwa durch Zuschüsse an gemeinnützige Einrichtungen, - auf dem Gebiet der bildenden Kunst durch Ankauf oder Zahlung von Zuschüssen zum Ankauf von Kunstgegenständen, die leihweise oder endgültig Kunstvereinen oder Museen zur Verfügung gestellt werden, - auf beiden Gebieten durch Stipendien an musisch begabte junge Menschen. Die Stiftung fördert ferner Bildung und Ausbildung junger Menschen, insbesondere durch Förderung wissenschaftlicher Arbeiten und Forschung begabter vornehmlich junger Menschen, die damit einen Beitrag zur Gestaltung einer menschenwürdigen Zukunft leisten wollen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
28195 Bremen
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1998 |
|---|---|
| Anerkennung | 13.08.1998 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
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Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Von den 301 Stiftungen mit Sitz in Bremen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Bremen ist dieser Eintrag einer von 328. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 1998 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bremen. Stand der Quelle: 25.06.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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