Stiftung24

Helfrich und Dr. Scholz-Mantel Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2024

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zwecke der Stiftung sind
(a) die Förderung der Jugendhilfe, der Hilfe für die Opfer von Straftaten, der
Kriminalprävention, der Erziehung, der Bildung und des Wohlfahrtswesens;
(b) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 2 Abs. 2 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Lindenstr. 5
81545 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vertretungsberechtigtes Organ der Stiftung ist der Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Stifter hat als Vorstandsmitglied Einzelvertretungsvollmacht und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit (§ 8 Abs. 3 Satz 1 und 4 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen darunter dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter, der den Vorsitzenden in allen Fällen seiner Verhinderung vertritt (§ 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Der Stifter ist auf Lebenszeit Mitglied des Vorstands. Er beruft die weiteren Mitglieder für die Amtszeit von jeweils 4 Jahren (§ 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Stiftungssatzung). Solange der Stifter Vorstandsmitglied ist, bestimmt er den Vorsitzenden des Vorstands und den Stellvertreter (§ 7 Abs. 3 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Vorstand und Stiftungsbeirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung03.07.2024
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2024 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:57. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung