TARA-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in München · anerkannt 1999
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Die Stiftung unterstützt Klöster, Klausurplätze und Schulen in Nepal, Indien und Tibet, und verstärkt seit 2009 – gemäß dem neuen Stiftungsgesetz – wissenschaftliche, kulturelle und religiöse Zentren und öffentliche Institutionen in Deutschland, die der Vermittlung des Wissens um die tibetische Kultur und den tibetischen Buddhismus dienen. Sie gewährt Forschungsstipendien für Zentren der Buddhismuskunde und der Tibetologie und bietet Stipendien für die Ausbildung von qualifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern alter buddhistischer Texte in westliche Sprachen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Internationales & Entwicklung als Stiftungszweck
Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 2.245 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Widenmayerstr. 27
80538 München
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Vorstand: Dr. Liane Pitsos -Vorsitzende- (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Prof. Dr. Jan-Ulrich Sobisch (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Christian Licht (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Elke Elisabeth Bartussek (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1999 |
|---|---|
| Anerkennung | 30.08.1999 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Nordrhein-Westfalen führt 4.871 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Mit der Anerkennung 1999 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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