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Mooseder-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1998

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

die Förderung der Denkmal- und Heimatpflege in Deutschland (§ 2 Ziff. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Feldmochinger Str. 31
80992 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Der Stiftungsvorstand ist auch berechtigt, Rechtsgeschäfte im Namen der Stiftung mit sich als Vertreter der Gemo GmbH München vorzunehmen. Der Stifterwille wurde hierbei berücksichtigt (§ 6 Ziff. 4 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern. Die ersten Mitglieder wurden vom Stifter auf Lebenszeit ernannt. Im übrigen ergänzt sich der Stiftungsvorstand durch Zuwahl. Zugewählte Mitglieder haben eine Amtszeit von 5 Jahren (§ 6 Ziff. 1 Satz 1 bis 3, Satz 5 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 6 Ziff. 2 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHerr Georg Mooseder
Anerkennung08.09.1998
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1998 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:02. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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