Stiftung24

Hermann und Hildegard Gabler-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Aschau i. Chiemgau · anerkannt 2023

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

es,
a) Die Jugend- und Altenhilfe zu fördern;
b) hilfsbedürftige Personen zu unterstützen (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Cramer-Klett-Str. 3
83229 Aschau i. Chiemgau

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichltich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Mitgliedern, deren Amtszeit unbefristet ist. Die Stifterin bestimmt die ersten Mitglieder des Stiftungsvorstands, sowie den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter im Stiftungsgeschäft. Nach dem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird dessen Nachvolger vom verbleibenden Vorstandsmitglied bestimmt. Der Vorsitzende ist das jeweils länger amtierende Mitglied des Stiftungsvorstandes (§ 7 Abs. 1 Satz 1 bis 3 und Satz 5 der Stiftungssatzung). Mit Stiftungsgeschäft vom 29.09.2023 bestimmte die Stifterin Herrn Lorenz Ablinger zum Mitglied und Vorsitzenden des Stiftungsvorstands sowie Herrn Karl Sollinger zum Mitglied und stv. Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterFrau Hildegard Gabler
Gegründet2023
Anerkennung08.11.2023
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Aschau i. Chiemgau sind insgesamt 6 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 6 Stiftungen mit Sitz in Aschau i. Chiemgau verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2023 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:10. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Ähnliche Stiftungen