Henrik und Emanuel Moor Stiftung
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gemeinnützig
Die Henrik und Emanuel Moor Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.
Stiftungszweck
Die Stiftung fördert Kunst und Kultur auf den Gebieten der Malerei und Musik. Zweck der Stiftung ist es, das Werk und Wirken der Künstler-Brüder Henrik und Emanuel Moor zu gedenken und ihr künstlerisches Werk zu bewahren, zu pflegen und zugänglich zu machen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 6.847 Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Stiftungsvorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.
Organe
Stiftungsvorstand
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Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Kunst & Kultur in München
- Stiftung Otto Eckart
- Stiftung für die Förderung der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern
- Marianne und Frank-Michael Engel Stiftung
- Gertraud Klinge-Stiftung
- Maria Wimmer Stiftung
- Gertrud Müller-Seubert Stiftung
- Stiftung Kurt Benning
- Thomas Gotthold Greinwald – Stiftung
- Alle 299 für Kunst & Kultur in München
In München
In Bayern
- Stiftung Gemeinsam Schondorf am Ammersee
- Schweiger und Kurz´sche Familienstiftung Memmingen
- Josef-Dilger-Stiftung Bobingen
- Josef-Nothaft-Stiftung Passau
- Hartungshof Dr. Karl und Ilse Reinhard Stiftung Uffenheim
- Dr. Müller-Jürgens-Stiftung Memmingen
- Freitag-Stiftung Nürnberg
- Bürgerstiftung Dietmannsried im Allgäu Dietmannsried
- Alle in Bayern
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Henrik und Emanuel Moor Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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