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Hoffnungstaler Stiftung Lobetal

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bielefeld-Gadderbaum · anerkannt 2010

gemeinnützigkirchliche Stiftung

Satzungszweck

das vorliegende Leitbild will Orien­tierung für unsere tägliche Arbeit in allen Einrichtungen und Diensten sein – so verschieden sie auch sein mag. Wir alle sind verbunden durch die Aufgaben der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal, die sich ihrer Satzung entsprechend richten an Men­schen, deren Persönlichkeit geachtet, deren Entwicklung ge­fördert und deren durch Alter, Krankheit oder Behinderung erschwerte Lebenssituation mitgetragen und soweit als mög­lich normalisiert werden soll. Dazu gehören Angebote in der Betreuung und Pflege ebenso wie Angebote für die Bildung, Erziehung, Beratung, Arbeit

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Königsweg 1
33617 Bielefeld-Gadderbaum

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Pastor Ulrich Pohl (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Pastor Dr. Bartolt Haase (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Christoph Nolting (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Simon Stark (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Pastorin Andrea Wagner-Pinggéra (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2010
Anerkennung10.11.2010
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Bielefeld-Gadderbaum verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2010 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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