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Horst Görtz-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Homburg v.d.H. · anerkannt 1996

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist -die gemeinnützige Förderung von Wissenschaft u. Technik in Forschung u. Lehre auf dem Gebiet der Informatik, insbesondere mit dem Schwerpunkt der Informationssicherheit, - die gemeinnützige Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Theorie, Praxis und Geschichte der chinesischen. Lebenswissenschaften (chinesische Erkenntnisse und Vorstellungen der vergangen Jahrtausende hinsichtlich der gesunden und krankhaften Lebensvorgänge im Menschen im Kontext seiner natürlichen und gesellschaftlichen Lebenswelt, sowie der aus diesen Erkenntnissen und Vorstellung abgeleiteten Folgerungen für die Gestaltung eines gesunden Lebens und für die therapeutische Reaktion auf Kranksein.) -die gemeinnützige Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens auf dem Gebiet der Rehabilitation von Komapatienten sowie -die die mildtätige Unterstützung von aufgrund ihres körperlichen Leidens auf fremde Hilfe angewiesenen Komapatienten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Tannenwaldallee 31
61348 Bad Homburg v.d.H.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Dr. Ing. eh.Horst Görtz, Vorsitzender des Vorstands Christian Bohne, Mitglied des Vorstands

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1996
Anerkennung05.12.1996
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Darmstadt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Bad Homburg v.d.H. sind insgesamt 7 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1996 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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