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Hospital zu Neukirchen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung „Hospital zu Neukirchen“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis).[1] Sie ist seit 1969 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

In praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe gewährt die Stiftung alten, auf Hilfe angewiesenen Menschen zum Lebensabend verbilligte Unterkunft. Soweit es die finanziellen Verhältnisse zulassen, können auch Zuwendungen an bedürftige alte Menschen, an Altenvereinigungen und zu Altenveranstaltungen gewährt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Marian Knauff (Vorsitzender), Frau Nora Dinges (stellvertretende Vorsitzende), Herr Jürgen Lepper

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Hospital zu Neukirchen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land HessenMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1969