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INGEBORG-GROSS-STIFTUNG

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gemeinnützig

Die INGEBORG-GROSS-STIFTUNG ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2019 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Zwecke der Stiftung sind:
a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO);
b) die Förderung der Erziehung und Bildung, einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
c) die Förderung der Jugend (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO);
d) die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO).
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte und/oder gemeinnützige Körperschaften im In- und Ausland und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
(2) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
a) der Stiftungszweck nach § 2 Abs. (1) Buchst. a) insbesondere durch Vergabe eines Wissenschaftspreises („Ingeborg-Gross-Preis“) für die beste Masterarbeit im Studienfach Chemie an der Universität Hamburg sowie durch Basis- oder Projektfinanzierung einer Stiftungsprofessur in den Naturwissenschaften, insbesondere im Bereich der Chemie an der Universität Hamburg;
b) der Stiftungszweck unter § 2 Abs. (1) Buchst. b) insbesondere durch Vergabe von Ausbildungsunterstützungen an Jugendliche und junge Erwachsene zum Schulbesuch und Studium sowie bei Aus- und Weiterbildungen sowie an Institutionen, welche Jugendliche und junge Erwachsene ausbilden;
c) der Stiftungszweck nach § 2 Abs. (1) Buchst. c) insbesondere durch Unterstützung des JIZ Jugendinformationszentrum Hamburg;
d) der Stiftungszweck unter § 2 Abs. (1) Buchst. d) insbesondere durch Förderung von Organisationen, welche Athletinnen und Athleten unterstützen, sich der Sportförderung widmen oder Kindern und Jugendlichen sportliche Betätigung ermöglichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Dr. Friedrich Wirbeleit (Ehrenvorstandsmitglied)|Prof. Manfred Döring (Mitglied des Vorstands)|Thomas Wehrli (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender)|Dr. Thilo Pachmann (Vorstandsvorsitzender)

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2019 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „INGEBORG-GROSS-STIFTUNG“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.