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J. und E. Frauendorfer-Förderstiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die J. und E. Frauendorfer-Förderstiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1986 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe und der Bildung, indem die Stiftung hilfsbedürftigen und förderungswürdigen jungen Menschen die von ihnen angestrebte Ausbildung für einen geeigneten Beruf ermöglicht. Es sollen vorzugsweise Schülerinnen und Schüler mit dem Abschlusszeugnis der Haupt- und Realschule oder einer von der für Schule und Berufsbildung zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannten Vorbildung berücksichtigt werden, die bestrebt sind, eine höhere Schulbildung zu erlangen, um später studieren zu können. Der Satzungszweck wird verwirklicht duch die Vergabe von Stipendien.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1986 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „J. und E. Frauendorfer-Förderstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.